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Herzog Barnim III . Bekundet, dass der Johanniter – Herrenmeister, Hermann von Werberg, an ihn und seine direkten Erben das dominium utile der Stadt Bahn, das Patronat und das Gericht unter Vorbehalt des direkten Eigentums... Ausklappen Einklappen
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Aktentyp Dokumentation Titel übersetzt Keine Daten verfügbar Signatur 65/186/0/1.1/2 Datum/Zeitraum der Erstellung XVII wiek Daten Inhalt Keine Daten verfügbar Ordner-Zeichen Keine Daten verfügbar Äußerer Zustand Keine Daten verfügbar Physikalischer Zustand richtig Anzahl der Seiten Keine Daten verfügbar Format Keine Daten verfügbar Mikrofilmstatus Kein Mikrofilm Sprachen: niemiecki Alte Signatur Rep.38 b Acc.36/39 Nr.2 Interne Form rękopis Anzahl der Karten Keine Daten verfügbar bereitgestellt jednostka.cywilna.dostepnosc.12 Bemerkungen ... der Malfte der Gefalle des obersten Gerichts, der Muhlenpachte und des Hufenzinses der Burger an ihn abgetreten hat. [0dpis sporządzony w XVII w., oryginał dok. W Berlinie] Figur der Einheit Postać tradycyjna Begründung Keine Daten verfügbar Ablaufdatum der Freigabebeschränkungen Keine Daten verfügbar Der Stand der Digitalisierung Keine digitalen Kopien Mikrofilmnummer Keine Daten verfügbar
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