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Die Regierung tadelt von Kreytzen, dass trotz der Bemühungen der Commission die Misshelligkeiten forsetze, den Erbeid für sich verlange, der doch dem Staatsoberhaupt gebühre und sich selbs und nicht das Hofgericht als II. Instanz gelten lasse

Signatur

42/385/0/-/228

Daten
1663 - 1663
Archiv

Archiwum Państwowe w Olsztynie

Bestand

Archiwum rodziny Finckenstein

Scans (8)

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Verzeichnung für: 42/385/0/-/228

Archiwum Państwowe w Olsztynie
Aktentyp
Dokumentation

Keine Daten verfügbar

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