80. Ordynki dworskie

Sygnatura
65/2/0/1.80
Daty skrajne
1544 - 1861
Liczba serii
1
Liczba skanów
9348
Sygnatura Nazwa Data od Data do
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65/2/0/1.80/I.3629 Wegen der von dem Cöslinschen Hofgericht und Pupillen-Collegio nach Stettin, zum Teil auch von Städten, transportierten Archivs-Nachrichten und ad depositum eingesendter Gelder. Vol. I 1758-1769 0
65/2/0/1.80/I.3630 Wegen der von dem Cöslinschen Hofgericht und Pupillen-Collegio nach Stettin, zum Teil auch von Städten, transportierten Archivs-Nachrichten und ad depositum eingesendter Gelder. Vol. II 1761-1763 0
65/2/0/1.80/I.3631 Die Entscheidung in Sachen wegen derer durch den Feind geraubten und hier zu Lande an anderen Eingesessenen verkaufte oder durch Tausch zurückgelassene effekten Pferden Rinder und anderes Vieh. 1759-1763 0
65/2/0/1.80/I.3632 Acta Generalia regiminis wegen Anfertigung der Probe-Relationen und wegen Examinis verschiedener Candidatorum juris. 1759-1775 0
65/2/0/1.80/I.3633 Die Regierungs Advokaten Beschwerden betr. 1) die ihnen diktierten Strafen und deren Remission; 2) Die Abschlagung der … Dilationen; 3) Fristen zu litis Contestationen; 4) Kriegs-Behinderungen. 1759-1760 0
65/2/0/1.80/I.3634 Die Instruktion, wie das Depositenwesen bei den Untergerichtewn in guter Ordnung gehalten werden soll. 1761-1763 0
65/2/0/1.80/I.3635 Circulare de dato Berlin den 12. Januar 1762, an alle Regierungen und Landes Justiz-Collegia wegen Aufkundigung der Kapitalien und deren Bezahlung in Ansehung der Münzsorten. 1762 0
65/2/0/1.80/I.3636 Königl. Gouvernement zu Stettin zum Behuf der Artillerie und Anfertigung der Patronen erforderlichen alten ferner nicht brauchbaren Papiers aus den Archiven. 1762 0
65/2/0/1.80/I.3637 Rescript wegen eines zu feiernden Dankfestes über die den 29. Oktober 1762 durch den Prinz Heinrich Königl. Hoheit bei Freyberg über die vereinigte Osterreichische und sogenannte Reichsarmee erfochtenen Sieges. 1762-1763 0
65/2/0/1.80/I.3638 Rescript wegen der Wechsel-Prozesse, auch der Prozesse derer mit einem Vormunde versehenen Militärpersonen und wegen des Abfassen eines Minderjährigen erforderlichen Diffenssions-Eides. 1762 0
65/2/0/1.80/I.3639 Rescript und publiziertes Interims Reglement, wegen der Münzsorten worin während des Krieges die Zinsen von den Kapitalien bezahlt werden sollen, dass nähmlich es so wenig, bestern als schechtern Münzen als sechsischen 1/3 Thlr. sein soll, da ferne Creditores mit denen Debitoribus sich während des Krieges nicht anders verglichen. 1762-1763 0
65/2/0/1.80/I.3640 Das Bürgermeisters und Stadt-Syndika Taute zu Demmin von dem Justiz-Bürgermeister und Stadtrichter Kobes daselbst prätendierten Vorsitzers und Votimraths häuslichen Angelegenheiten. 1762-1763 0
65/2/0/1.80/I.3641 Rescript vom 24. April 1763 nebst Edict vom 21. April 1763, auch 18. Mai 1763 wonach von Trinitatis, Juni 1763 an alle Zahlungen im neuen Brandenburgischen Gelde mit einem nach Verschiedenheit der Münzsorten bestimmten Agio geschehen soll, hierbei wegen verbotenen agiogierens. 1763-1764 0
65/2/0/1.80/I.3642 P.S. Regium de 24. April 1763 nebst Edict vom 21. April 1763, dass den Eingesessenen und Vassalen eine fünfjährige Nachsicht zur Wiederbezahlung ihrer Kapitalien verstattet, auch die unbezahlten Zinsen bis zum Tage des geschlossenen Friedens auch 3 1/2 Prozent herunter gesetzt werden sollen. 1763-1764 0
65/2/0/1.80/I.3643 Titulaturen so in der Regierungs-Kanzlei bisher gebrauchlich gewesen, besonders wer dir oder ihr aus derselben genannt worden. Hierbei auch, wie von Königl. Regierung in Prozess Angelegenheiten nach Amsterdam geschrieben werden soll. 1763-1775 0
65/2/0/1.80/I.3644 Deklaratio des VII Paragraphen des Münzedicts vom 21. April 1763 in Ansehung der Pächter mit denen Verpächtern. 1764-1769 0
65/2/0/1.80/I.3645 Rescript vom 26. März 1764, wegen der Instantien in See-Gerichts-Sachen. 1764-1767 0
65/2/0/1.80/I.3646 Das kein Justitiarius oder Aktuarius ohne vorhergängigem Examen angenommen werden soll, worunter auch die Notarien verstanden werden. 1764-1768 0
65/2/0/1.80/I.3647 Münz-Edict vom 29. März 1764, nach welchem vom 1. Juni 1764 an, alle Zahlungen sowohl zu unseren Kassen, als auch im Handel und Wandel geschehen sollen. Hierbei Rescript vom 20. November 1764 wegen Retradition der Obligation ohne Quittung und reservat, dass deshalb … aufgesondert werden könne. 1764 0
65/2/0/1.80/I.3648 Rescript de 21. Mai 1764, dass ausser der, durch das Edict vom 21. April a.p. vom Frieden an, verwilligten fünfjährigen Nachsicht zur Abtragung ihrer Kapitelien denen Ständen hiesiger Provinz erlaubet sein soll, während nur berührten 5 Jahren, von denen 5 Prozent oder höher aufgenommenen Kapitalien 1 Prozent Zinsen weniger als stipulieret vor den zu entrichten … 1764-1765 0
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